Menschenrechte und Verantwortung in der Lieferkette

Wir sehen uns auch in der unternehmerischen Verantwortung für Menschenrechte und bekennen uns daher ausdrücklich zur Beachtung und Einhaltung der Kernprinzipien des „UN Global Compact‟, zur Achtung der Menschenrechte (UN Resolution 217 A (III)) und den einschlägigen Grundprinzipien (Kernarbeitsnormen) der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Als Teil des Compliance Management Systems liegt eine zentrale Verantwortung für das Thema Menschenrechte und damit einhergehende Umweltstandards in der Compliance, welche mit verschiedenen Funktionen, Fachbereichen in stetigem Austausch ist.

Wir haben unser Verständnis zu diesen grundlegenden Aspekten von Menschenrechten und damit einhergehender Umweltstandards sowohl in unseren Verhaltensgrundsätzen (Code of Conduct) als auch in Abstimmung mit unserem Gesamtbetriebsrat in einer gemeinsamen Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte verankert.

Risiken erkennen und steuern

Ein risikobasierter Ansatz dient dazu, die unternehmerischen Menschenrechtsrisiken in unserem Unternehmen zu erkennen, transparent zu machen und besser zu priorisieren. In Anlehnung an das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde bei Knaus Tabbert ein angemessenes und wirksames Risikomanagement eingerichtet, um menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen zu erkennen, zu verhindern, zu minimieren und gegebenenfalls zu beenden. Die zur Einhaltung des LkSG definierten Vorgaben, Erklärungen und Prozesse werden laufend auf ihre Effektivität hin geprüft und bei Bedarf entsprechend angepasst. Außerdem werden Vertragswerke wie allgemeine Geschäftsbedingungen ergänzt und an sich verändernden Rahmenbedingungen ausgerichtet.