Hinweisgebersystem Konzern

Schutz, Fairness und Vertrauen für Hinweisgebende, Betroffene und Beteiligte sind Prinzipien des Knaus Tabbert Compliance Office und des Hinweisgebersystems. Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln, der Prinzipien unseres Verhaltenskodex sowie des Lieferantenkodex, hat bei der Knaus Tabbert oberste Priorität. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität und Compliance. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer Beschäftigten oder unserer Zulieferer zu erfahren und dieses zu unterbinden. Deshalb betreibt das Knaus Tabbert Compliance Office ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem.

Eine wichtige Säule unseres Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende, Betroffene und Beschäftigte, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken. Dazu zählt auch, dass wir Möglichkeiten zur anonymen Verdachtsmeldung und Kommunikation anbieten. Wir versichern, keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgebende zu identifizieren, sofern unser Hinweisgebersystem nicht missbraucht wird. Benachteiligungen von Hinweisgebenden und allen Personen, die zu Untersuchungen im Knaus Tabbert Konzern beitragen, werden nicht toleriert.

Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis ein eventueller Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit höchster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem schnellen, fairen und geschützten Verfahren verarbeitet.

Wie bearbeiten wir Ihren Hinweis?

Mitarbeitende des Knaus Tabbert Compliance Office prüfen alle Verdachtsmeldungen auf potenzielle Regelverstöße durch Beschäftigte des Knaus Tabbert Konzerns gründlich und gehen ihnen systematisch nach. Zunächst erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Anschließend bewertet das Knaus Tabbert Compliance Office Ihren Hinweis. Dies beinhaltet die Beschaffung von Informationen insbesondere von Hinweisgebenden. Nur wenn sich daraus ein Anfangsverdacht auf einen potenziellen Schweren Regelverstoß ergibt, wird eine geeignete Untersuchungseinheit mit der Untersuchung des Falls beauftragt. Nach deren Abschluss bewertet das Knaus Tabbert Compliance Office die Ergebnisse und spricht im Fall eines festgestellten Fehlverhaltens eine geeignete Sanktionierungsempfehlung aus. Informationen über den Bearbeitungsstatus Ihres Hinweises sowie über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung werden Ihnen unverzüglich mitgeteilt. Die Bearbeitungszeit kann variieren und hängt unter anderem vom Gegenstand des Hinweises ab.

Potenzielle Verstöße gegen den Lieferantenkodex, einschließlich schwerwiegender Risiken sowie Menschenrechts‐ und Umweltverletzungen durch direkte und indirekte Lieferant_innen, können ebenfalls an das Knaus Tabbert Compliance Office gemeldet werden. Das gilt ebenso für sonstige Verdachtsmeldungen, die sofortige Maßnahmen durch das Unternehmen erfordern. Das Knaus Tabbert Compliance Office informiert die zuständigen Stellen, die den Sachverhalt entsprechend bearbeiten. Dazu gehören insbesondere erforderliche Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung von Verstößen und/oder Risiken.

Weitere Informationen über die Verfahrensgrundsätze des Beschwerdemechanismus (Verfahrensordnung) des Knaus Tabbert Konzerns finden sie hier.

Sie haben ein Anliegen, das ein Knaus Tabbert Produkt oder Dienstleistung betrifft?

Dann wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrem neuen oder gebrauchten Knaus Tabbert Fahrzeugen, bei Feedback bzw. Beschwerden zu Dienstleistungen der Knaus Tabbert Gruppe oder unserer Geschäftspartner (z.B. Vertragshändler, Werkstätten) an die Knaus Tabbert Kundenbetreuung unter:

Wir bitten um Verständnis, dass das Hinweisgebersystem keine Kundenanliegen annehmen, bearbeiten und insbesondere nicht weiterleiten kann.

Eine Verdachtsmeldung an unser Hinweisgebersystem abgeben

Das Hinweisgebersystem bietet unterschiedliche Meldekanäle, um potenzielles Fehlverhalten von Beschäftigten oder Verstöße gegen den Lieferantenkodex in unserer Lieferkette zu melden, die eine schnelle Überprüfung und – falls notwendig – Reaktion unseres Unternehmens erfordern. Dies berührt jedoch nicht das gesetzlich verankerte Recht, sich wie unten beschrieben an die zuständigen Behörden zu wenden.

Bitte lesen Sie vor Abgabe eines Hinweises den jeweiligen Datenschutzhinweis.

Meldekanäle:

Online-Meldekanal (Meldeplattform)

Sie haben die Möglichkeit, das Knaus Tabbert Compliance Office über die internetbasierte Meldeplattform in unterschiedlichen Sprachen zu erreichen. Das System ist vertraulich und geschützt. 
 
Meldeplattform

Post und Persönlich

Postadresse: 
Knaus Tabbert AG 
‐Hinweisgebersystem‐ 
Helmut‐Knaus‐Strasse 1 
D‐94118 Jandelsbrunn 
 
Persönlich: 
Knaus Tabbert Compliance Office 
Knaus Tabbert AG 
Helmut‐Knaus‐Strasse 1 
D‐94118 Jandelsbrunn 
 
Im Vorfeld ist ein Termin unter compliance@knaustabbert.de zu vereinbaren.

E-Mail

Das Knaus Tabbert Compliance Office kann auch über die folgende E‐Mail‐Adresse erreicht werden: 
 
compliance@knaustabbert.de

Damit Ihre Verdachtsmeldung vom Knaus Tabbert Compliance Office angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass die Verdachtsmeldung so konkret wie möglich ist.

Hilfreich ist, wenn Sie bei Ihrer Verdachtsmeldung die fünf W‐Fragen berücksichtigen:

  • Wer? – Um wen geht es? Wer ist betroffen?
  • Was? – Was ist passiert? Schilderung des Sachverhalts.
  • Wann? – Wann war der Vorfall?
  • Wie? – Wie oft ist er passiert?
  • Wo? – Wo hat sich der Vorfall ereignet?

Hinweisgebende sollten darauf achten, dass die Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können. Hierzu ist es hilfreich, wenn Sie für Rückfragen des Knaus Tabbert Compliance Office zur Verfügung stehen. Wenn Sie hierzu bereit sind, aber Ihre Anonymität gegenüber Knaus Tabbert wahren möchten, nutzen Sie für Ihre Meldung den geschützten Online‐Meldekanal.

Externer Meldekanal für Deutschland

Folgende von der Bundesregierung ernannte Behörde nimmt als externer Meldekanal ebenfalls Hinweise auf potenzielles Fehlverhalten entgegen: Bundesamt für Justiz (BfJ – Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de)).