Teilnahmebedingungen

AFTER‐SALES CUP 2023

Gewinnspiel zum DTM Final‐Wochenende

1. Veranstalter des Gewinnspiels ist die Knaus Tabbert AG; Helmut‐Knaus‐Straße 1, D‐94118 Jandelsbrunn.

2. Das Gewinnspiel startet am 29.08.2023 um 13:00 Uhr und endet mit Teilnahmeschluss am 30.09.2023 um 23:59 Uhr.

3. Hauptgewinn sind 5 x 4 Karten für Werkstattmitarbeiter zum DTM‐ und GT‐Masters Rennen am Hockenheimring am 22.10.2023. Die Gewinner erhalten beim Finale am Sonntag Zugang zur Rennstrecke mit jeweils vier reservierten Tribünen-Plätzen, einem umfangreichen Team‐Catering, sowie eine Führung durch die Boxengasse und das Fahrerlager inkl. Besichtigung des KNAUS Raptor.

Die Anreise zum Ring erfolgt selbstständig, auf eigene Kosten, und wird nicht von der Knaus Tabbert AG organisiert.

4. Verlost werden außerdem für die Gewinner auf Platz 6 bis 40 ein offizielles KT-WERKSTATT-Grillpaket für ein entspanntes Afterwork‐Chillout. Das Paket enthält zwei Kisten Jandelsbrunner Bier, Grillfleisch und eine tolle Grill-Überraschung.

5. Die Teilnahme erfolgt über ein Online‐Formular auf der Website. Sie nehmen teil, indem Sie das Anmeldeformular ausfüllen und es mittels des Buttons „Senden‟ an die Knaus Tabbert AG abschicken. Sie sind für die Richtigkeit Ihrer Angaben selbst verantwortlich. Nur vollständig ausgefüllte Formulare nehmen am Gewinnspiel teil. Der Eingang des Anmeldeformulars hat innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist zu erfolgen. Für Online‐ bzw. Übertragungsfehler übernimmt die Knaus Tabbert AG keine Haftung. Eine Mehrfachteilnahme ist nicht zulässig.

6. Teilnahmeberechtigt sind alle offiziellen KNAUS und WEINSBERG Vertragshändler und Servicepartner der Knaus Tabbert AG aus Deutschland, welche in diesem Jahr bis zum 30.09.2023 die Durchführung von 20 Fender‐Rückrufaktionen im Händlerportal nachweisen können.

7. Die Gewinner werden nach Ablauf des Gewinnspiels aus allen Teilnehmern per Zufall ermittelt. Die Gewinnziehung für Platz 1 bis 40 wird am 04.10.2023 per Live‐Stream übertragen.

8. Die Gewinner werden im Anschluss von uns persönlich über den Gewinn informiert und erhalten die Tickets für das Final‐Wochenende sowie alle wichtigen Informationen zu den restlichen Gewinnen in der gleichen Nachricht.

9. Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich, ein solcher Anspruch besteht nicht. Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.

10. Die Knaus Tabbert AG verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Datenschutzbestimmungen der Knaus Tabbert AG verwiesen.

11. Sonstiges. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels der der Knaus Tabbert AG ist Passau. 


Die ausführlichen Teilnahmebedingungen sind nachfolgend genannt und finden auch beim oben genannten Gewinnspiel ihre Anwendung.

Ausführliche Teilnahmebedingungen

Allg. Teilnahme‐ und Durchführungsbedingungen für Gewinnspiele, Online‐Gewinnspiele, Fotowettbewerbe u.ä. (kurz Gewinnspiele) der Knaus Tabbert AG 

Die Teilnahme an Gewinnspielen und Wettbewerben der Knaus Tabbert AG und deren Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen. Online‐Gewinnspiele und ‐Wettbewerbe sind solche, bei denen eine Teilnahme ausschließlich online erfolgen kann. Bei Gewinnspielkarten kommen nur solche Karten in die Verlosung, die alle für die Teilnahme notwendigen Angaben des Teilnehmers enthalten. 

 

§ 1 Gewinnspiel

Die Gewinnspiele werden von der Knaus Tabbert AG, Helmut‐Knaus‐Straße 1, 94118 Jandelsbrunn, (im Folgenden kurz: KTAG), teilweise in Kooperation mit verschiedenen Partnern (Kooperationspartner), durchgeführt. Die beteiligten Kooperationspartner werden beim jeweiligen Gewinnspiel explizit erwähnt. 

 

§ 2 Teilnahme 

(1) Teilnahmeberechtigt sind nur volljährige natürliche Personen.

(2) Eine Person nimmt am Gewinnspiel teil, indem sie das Anmeldeformular ausfüllt und dieses mittels des Buttons „senden‟ an KTAG abschickt oder die Gewinnspielkarte per Post an Knaus Tabbert AG, Stichwort „Gewinnspiel‟, Helmut‐Knaus‐Straße 1, 94118 Jandelsbrunn sendet oder die Gewinnspielkarte in eine für das Gewinnspiel oder Wettbewerb gekennzeichnete Lostrommel wirft. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit seiner Angaben, insbesondere seiner E‐Mail‐ und/oder Postadresse, selbst verantwortlich. Nur vollständig ausgefüllte Formulare nehmen am Gewinnspiel teil. Der Eingang der Gewinnspielantworten und des Anmeldeformulars hat innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist zu erfolgen. Für Online‐ bzw. Übertragungsfehler übernimmt KTAG keine Haftung. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang der E‐Mail bei KTAG oder das Datum des Poststempels. Eine Mehrfachteilnahme ist nicht zulässig.

(3) Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss gemäß § 3 (4) erfolgen.

 

§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel

(1) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich KTAG das Recht vor, die betreffenden Personen vom Gewinnspiel rückwirkend auszuschließen. 

(2) Rückwirkend ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. In diesen Fällen können auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden. 

(3) Wer unwahre Personenangaben macht, kann vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden. 

(4) Eine automatisierte Massenanmeldung zu Gewinnspielen und Wettbewerben ist nicht zulässig. Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt die persönliche Eintragung der teilnehmenden Person voraus. KTAG behält sich vor, Personen vom Gewinnspiel rückwirkend auszuschließen, die sich mittels Gewinnspiel‐Dienstleistern und/oder mittels automatisierter Gewinnspiel‐Anmelde‐Dienste am Gewinnspiel anmelden. Bei dem Verdacht einer illegalen oder widerrechtlichen Teilnahme behält sich KTAG rechtliche Schritte vor.

 

§ 4 Durchführung und Abwicklung 

(1) Der Gewinner wird von KTAG schriftlich oder per E‐Mail benachrichtigt und kann auf der KTAG‐Webseite und/oder der Website der jeweiligen Kooperationspartner mit seinem Namen veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner durch seine Teilnahme ausdrücklich einverstanden. KTAG ist berechtigt, die Daten des Gewinners zur Gewinnabwicklung an den Kooperationspartner zu übermitteln. Falls KTAG nur die E‐Mail‐Adresse des Gewinners bekannt ist, wird der Gewinner per E‐Mail benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann. Für KFZ‐ und Reisepreise können andere, eventuell auch kürzere Fristen, gelten (siehe (4) und (5)). 

(2) Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o. ä. bestehen. Der Preissponsor kann einen dem als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen. 

(3) Die Sachpreise (mit Ausnahme von Fahrzeugen und Reisen) werden vom Preissponsor oder einem von ihm beauftragten Dritten per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom Gewinner anzugebende Postadresse versendet. Die Lieferung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus. Darüber hinaus anfallende Transportkosten und Zölle hat der Gewinner zu tragen. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz des Preissponsors. Für den Fall, dass die Lieferung über eine Spedition erfolgt, wird sich die Spedition mit dem Gewinner in Verbindung setzen, um einen Liefertermin zu vereinbaren. Die Anlieferung erfolgt in der Regel montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr. Der Gewinner hat zusätzlich eine Ersatzadresse in seiner unmittelbaren Umgebung anzugeben, an welche der Gewinn bei seiner Abwesenheit geliefert werden kann. Trifft die Spedition weder unter der Adresse des Gewinners noch unter der Ersatzadresse jemanden an, wird eine Nachricht hinterlassen. Der Gewinner hat die Kosten einer erneuten Anlieferung selbst zu tragen. 

(4) Bei einem Fahrzeuggewinn wird dem Gewinner der für die Aushändigung zuständige Fahrzeughändler genannt. Wird das Fahrzeug nicht innerhalb der von dem Preissponsor oder dem Händler bestimmten Frist abgeholt, verfällt der Gewinn. Alle Kosten, welche durch die Abholung verursacht werden, sowie alle weiteren Folgekosten (Steuern, Kraftstoff, Reparaturen etc.) trägt der Gewinner. Dasselbe gilt für vergleichbare Preise. 

(5) Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem jeweiligen Preissponsor bzw. einem von diesem beauftragten Reiseveranstalter. Sofern ein Reisetermin nicht schon im Gewinnspiel selbst vorgegeben wird, ist die Terminfestlegung für die Reise allein dem Preissponsor bzw. Reiseveranstalter vorbehalten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. Wird die Reise nicht zu dem vom Preissponsor bzw. Reiseveranstalter vorgegebenen Termin oder Zeitraum durchgeführt, besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn. Die An‐ und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.) erfolgt auf Kosten des Gewinners, soweit nichts anderes im Gewinnspiel angegeben oder ausdrücklich vereinbart wurde. Das Gleiche gilt auch für sämtliche Kosten, die während der Reise entstehen. Der Wert der Reise im Auslobungstext bezieht sich auf die teuerste Reisezeit und unterliegt somit, je nach Zeitpunkt der Zurverfügungstellung und Inanspruchnahme der Reise, saisonal bedingten Abweichungen und Währungsschwankungen. Ein Ausgleich dieser Wertdifferenz ist ausgeschlossen. 

(6) Ist die Übermittlung des Gewinnes nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich, so erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz. Ebenfalls erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz, wenn der ursprüngliche Gewinn in der präsentierten Ausführung nicht mehr lieferbar ist (Modellwechsel etc.). 

(7) Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich, ein solcher Anspruch besteht nicht. 

(8) Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden. 

(9) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich per Einschreiben/Rückschein an KTAG zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet. 

(10) Der Gewinner ist damit einverstanden, dass sein Name, Foto und/oder Video auf den Gewinnseiten und Social‐Media‐Kanälen der Knaus Tabbert AG ggf. veröffentlicht wird (Foto, Video bei Gewinnübergabe).

 

§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

KTAG behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht KTAG insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard‐ und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann KTAG von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

 

§ 6 Rechteeinräumung bei Übermittlung von Bild‐ und Datenmaterialien (Fotos o.ä.)

Der Teilnehmer wird keine strafbaren, diskriminierenden, jugendgefährdenden pornographischen, rassistischen und/ oder anderweitig extremistischen Inhalte KTAG zur Verfügung stellen bzw. uploaden und stellt KTAG insofern von Ansprüchen Dritter frei. Ferner versichert jeder Teilnehmer, dass er alleiniger Inhaber aller Nutzungs‐ und Verwertungsrechte an den von ihm übermittelten Bild‐ und Datenmaterialien ist und stellt KTAG auch insofern von allen Ansprüchen Dritter frei. Bezüglich sämtlicher im Zusammenhang mit der Durchführung eines KTAG Gewinnspiels durch den Teilnehmer angefertigten und KTAG zur Verfügung gestellten Bild‐ und Datenmaterialien überträgt der Teilnehmer mit seiner Teilnahme ausdrücklich und unentgeltlich an KTAG exklusiv alle übertragbaren, urheberrechtlichen und sonstigen Rechte zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verwendung, Verwertung, Verbreitung, Bearbeitung, Umarbeitung und Abänderung einschließlich aller denkbaren Rechtspositionen an Entwürfen und Gestaltungen in jeglichem Medium jeglicher Art. Diese Übertragung gilt weltweit und ist räumlich, zeitlich, inhaltlich und in jeder sonstigen Weise uneingeschränkt und unbegrenzt. Der Teilnehmer erklärt, dass er zu obiger Rechteeinräumung in vollem Umfang berechtigt ist und insbesondere keine Rechte Dritter entgegenstehen.

 

§ 7 Datenschutz

KTAG verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Allgemeine Datenschutzbestimmung‐Gewinnspiele Knaus Tabbert AG verwiesen welche auf www.knaustabbert.de/datenschutz eingesehen werden kann.

 

§ 8 Haftung

(1) KTAG wird mit der Versendung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt. 

(2) Für Sach‐ und/oder Rechtsmängel an den vom Kooperationspartner gestifteten Gewinnen haftet KTAG nicht 

(3) KTAG haftet nicht für die Insolvenz eines Kooperationspartners sowie die sich hieraus für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels ergebenden Folgen. 

(4) KTAG haftet nur für Schäden, welche von KTAG oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurde. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o. ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren. 
Haftungsbeschränkungen oder ‐ausschlüsse gelten nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit sowie in anderen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. 

(5) Bei Reisegewinnen haftet KTAG weiterhin nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Reiseangebots oder der begründeten Absage der Reise durch den Reiseveranstalter. Die Möglichkeit der Auszahlung des Reisewertes ist ausgeschlossen.

 

§ 9 Sonstiges

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

(2) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. 

(3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen hiervon unberührt. 

(4) Diese Allg. Teilnahme‐ und Durchführungsbedingungen können jederzeit von KTAG ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.